Am 22.03.2024 hat der Bundesrat dem “Wachstumschancengesetz” zugestimmt.
Mit diesem Gesetz eröffnen sich für Investoren im Wohnbau großartige neue Möglichkeiten und Erleichterungen.
Durch die Ermöglichung einer degressiven Abschreibung (AfA) für Wohngebäude in Höhe von 5% in den kommenden Jahren werden Investoren steuerlich entlastet.
Die Sonderabschreibung ermöglicht es Investoren, im ersten Jahr 5% der Investitionskosten für Neubauimmobilien steuerlich geltend zu machen, sowie in den folgenden Jahren jeweils 5% des Restbetrags.
Dies ist eine bemerkenswerte Initiative der Regierung, um Investitionen in den Neubau attraktiver zu gestalten.
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